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WAS SIE ÜBER KRANKENFAHRTEN WISSEN SOLLTEN

Sie haben Fragen – wir haben die Antworten

KANN ICH IHRE ROLLSTUHLTRANSPORT DIENSTE FÜR EINE REISE AUSSERHALB DER STADT NUTZEN?

Ja, es ist möglich einen Preis auszuhandeln. Schreiben Sie uns.
Bei ärztlich verordneten Behandlungen rechnen wir mit den Krankenkassen ab

ICH BRAUCHE EINEN TRANSPORT NACH EINER OPERATION. KÖNNEN SIE DIESE FAHRT DER KRANKENKASSE IN RECHNUNG STELLEN?

Wenn Sie ein Dokument mit dem Namen "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt bekommen, oder Ihnen die Krankenkasse Schriftlich die Übernahme der Fahrtkosten bestätigt, rechnen wir die Leistungen mit der Krankenkasse ab.
Fragen Sie Ihren Arzt oder schreiben sie uns an.
Für Sie ist die Fahrt dann Kostenlos, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Die Zuzahlungsbefreiung wird von den Krankenkassen ausgestellt. Sollte keine Zuzahlungsbefreiung vorliegen sind Sie nach § 60 SGB V Fahrkosten verpflichtet 10 Prozent des Fahrpreises mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu zahlen. Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen.

WELCHE QUALIFIKATIONEN BESITZEN IHRE FAHRER?

Alle Fahrer sind nach geltendem Recht und Gesetz durch §48 FeV im besitz eines Personenbeförderungsscheins und Absolventen des Erste Hilfe Kurses.
Unser Unternehmen ist nach Personenbeförderungsgesetz befugt Beförderungsdienstleistungen anzubieten.

WELCHE PREISE GELTEN FÜR DIE STADT OSNABRÜCK

Die geltenden Taxi Tarife der Stadt Osnabrück diese sind unter dem Link zu finden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen alternativ ein Persönliches Angebot.
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung und einer Befreiung von Zuzahlung werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen.

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